Geopolitik, Recht, „Zeitenwende“: Gewässerbewirtschaftung unter neuen Vorzeichen?
Von Omid Bechmann. Mit der Captatio Benevolentiae, dass Wasser keine übliche Handelsware sei, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müsse, leitet Erwgr. 1 der Wasserrahmenrichtline (WRRL) ein. Auf die Vorschrift wird in vielen Publikationen Bezug genommen; vornehmlich wenn es darum geht, den wasserrechtlichen Horizont einleitend…