Die Aarhus-Konvention im KlimaSeniorinnen-Urteil
Von Kristina Dierkes. Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als erstes internationales Gericht über eine Klimaklage entschieden (Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, 2024). In einem wegweisenden Urteil stellte der EGMR fest, dass der Klimawandel die Ausübung der Menschenrechte so stark beeinträchtige, dass sich…