Von Francesca Mascha Klein.
Am 26.8.2021 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zum Kraftwerk Datteln IV. Dabei handelt es sich um den letzten Kohleblock, der in Deutschland ans Netz ging, und das trotz des beschlossenen Kohleausstiegs. Das Gericht hat über die Normenkontrollanträge des Umweltverbands BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen (BUND NRW), der Anwohner:innen und der Nachbargemeinde Waltrop gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Kraftwerk zu entscheiden. Diesen hatte die Stadt Datteln erlassen, nachdem das OVG NRW den alten Bebauungsplans 2009 für unwirksam erklärt und das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung bestätigt hatte. Das Gericht hatte damals ausgeführt, dass er nicht den Zielen der nordrhein-westfälischen Raumordnung entspreche. Zudem verstieß der Bebauungsplan aufgrund von Abwägungsfehlern gegen § 1 Abs. 7 BauGB, weil beispielsweise Umweltauswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist klimapolitisch unvertretbar; zudem weisen die behördlichen Verfahren rund um das Kraftwerk, wie die Erfolge vor Gericht zeigen, erhebliche rechtliche Mängel auf. Auch der 2013 überarbeitete vorhabenbezogene Bebauungsplan, über den jetzt vor Gericht verhandelt wird, ist keine Ausnahme.
Erhebliche Beeinträchtigungen für die lokale Bevölkerung
Das Kraftwerk verursacht erhebliche Beeinträchtigungen für die lokale Bevölkerung. So kommt es zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte, zu Verschattungen durch Schwaden und Gesundheitsrisiken durch Schadstoffbelastung.
Mit Blick auf die Festsetzungen im Bebauungsplan erscheint zudem zweifelhaft, dass der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Legionellen aus dem Kühlturm gewährleistet werden kann. Legionellen sind Keime, die sich im Wasser entwickeln und sich aufgrund der Temperaturbedingungen in Kühltürmen von Kraftwerken ideal vermehren können. Wenn das Wasser dann aus den Türmen versprüht wird, gelangen die Legionellen in die Luft und können Menschen infizieren. Das kann zu Ausbrüchen von schweren Lungenentzündungen führen, wie dies mehrfach beispielsweise 2014 in Jülich, ausgehend vom Kühlturm des Kohlekraftwerkes Weisweiler der Fall war. Die Folgen rund um das Kraftwerk Datteln IV, dessen Kühlturm sich in der unmittelbaren Nähe zu einem reinen Wohngebiet und einem Kinderkrankenhaus befindet, könnten besonders verheerend sein. Zur Bekämpfung der Keime können Biozide eingesetzt werden, was aber im Bebauungsplan pauschal ausgeschlossen wird, soweit andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt und wann von Erfolg die Rede sein kann, bleibt indes unklar. Diese Ausführungen sind derart unkonkret, dass ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz zweifelhaft ist. Derartige Festsetzungen erscheinen ungeeignet, um den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Legionellen ausgehen, sicherzustellen.
Gesundheitliche Gefahren sind außerdem durch Feinstaub, Schadstoffe wie Quecksilber, aber auch radioaktive Stoffe und die hohe Lärmbelastung zu befürchten. Die Tatsache, dass dies keine Erwähnung im Bebauungsplan findet und in den Antragsunterlagen die Erhöhung des Krebsrisikos durch das Vorhaben pauschal ausgeschlossen wird, lässt darauf schließen, dass diese gesundheitlichen Aspekte nicht hinreichend in die Abwägung zum Bebauungsplan eingeflossen sind.
Dazu kommt, dass Potenziale für Immissionsverringerung und Verringerung der Verschattung durch Schwaden nicht ausreichend ermittelt wurden, obwohl eine Versetzung von Teilen des Kraftwerkes möglich wäre und zu erheblicher Lärmreduktion führen würde. All dies erscheint in Anbetracht der Beeinträchtigungen für die Bevölkerung abwägungsfehlerhaft.
Hohe Belastungen für die Umwelt und geschützte Gebiete
Die ausgelegten Umweltberichte weisen Fehler und Lücken auf und spiegeln nicht die tatsächlich von dem Kraftwerk ausgehenden Risiken, deren Feststellung für eine wirksame Umweltvorsorge erforderlich wäre, wider. Der Umweltverband BUND NRW und sein Rechtsanwalt bezeichnen die FFH-Verträglichkeitsprüfung, durch die Auswirkungen des Bebauungsplans auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete geprüft werden sollen, als unzureichend. Insbesondere entsprechen die vom Betreiber vorgelegten Gutachten nicht dem wissenschaftlichen Standard, sodass die Belastung der Wald- und Lebensraumtypen sowie die damit einhergehenden Arten- und Biotopverluste nicht hinreichend erfasst wurden.
Kumulative Effekte liegen hier nahe, da sich das Kraftwerk Datteln IV in der Nähe des Trianel-Kohlekraftwerks und einer kupferverarbeitenden Industrieanlage befindet. Vor diesem Hintergrund sind erhebliche Beeinträchtigungen für die umliegenden FFH-Gebiete und insbesondere für die Cappenberger Wälder zu erwarten, die nicht umfassend genug in der Entscheidung über den Bebauungsplan berücksichtigt wurden.
Zur falschen Zeit am falschen Ort?
Die Anwälte haben viele weitere rechtliche Argumente gegen den Bebauungsplan an das Gericht getragen. Beispielsweise rügen sie zahlreiche Fehler in der Prüfung der Standortalternativen. Das könnte mit Blick auf die gerichtliche Entscheidung von 2009 für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein, denn ursprünglich scheiterte der Bebauungsplan zur Realisierung von Datteln IV genau daran. Das Gericht befand damals, dass der Bebauungsplan nicht mit dem Landesentwicklungsplan übereinstimme; so werden die Pläne in Nordrhein-Westfalen, die verbindliche Festlegungen zur Raumordnung treffen, bezeichnet. Auch in diesem Verfahren sind sich die Kläger:innen sicher, dass der Bebauungsplan wie die neue Regionalplanänderung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Rechtsanwälte, die in dem Verfahren die Anwohner:innen und den BUND NRW vertreten, bemängeln, dass nicht ergebnisoffen nach Standortalternativen gesucht wurde. Teilweise wurde die Suche nur auf ein bestimmtes Gebiet erstreckt, eventuell geeignete Flächen wurden pauschal ausgeschlossen und unhaltbare Argumente, wie die Notwendigkeit einer Bahnanbindung, die letztlich bei dem gewählten Standort gar nicht umgesetzt wurde, angeführt. Derartig schwere Abwägungsdefizite sind schon allein geeignet die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zu begründen.
Klimapolitisch unvertretbar
Entgegen der Empfehlung der Kohlekommission hat die Bundesregierung mit Datteln IV ein brandneues Kohlekraftwerk, das 1,5 Milliarden an Kosten verursacht hat, letztes Jahr ans Netz gehen lassen. Vom CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet wurde dieses Kraftwerk sogar als „Beitrag zum Klimaschutz“ gepriesen. Diese damals schon umstrittene Entscheidung kristallisiert sich vor den aktuellen Ereignissen immer mehr als ein verheerender politscher Fehler heraus: Neben Forschungsergebnissen und dem aktuellen IPCC-Bericht haben aktuell apokalyptische Waldbrände, Hitzewellen, Starkregenereignisse und die bestürzende Flutkatastrophe in Deutschland deutlich gemacht, dass die Klimakrise nicht auf sich warten lässt und ein Ausstieg aus fossilen Energieträgen noch schneller kommen muss als bisher geplant. Derart unzureichend waren bisher die Maßnahmen der Bundesregierung, dass das Bundesverfassungsgericht ihre Klimapolitik für verfassungswidrig befand. Am Donnerstag ist wieder einmal ein Gericht mit klimapolitischem Versagen konfrontiert und könnte eine richtungsweisende Entscheidung für den Klimaschutz und den Kohleausstieg treffen.
Francesca Mascha Klein ist Juristin bei der Umweltrechtsorganisation ClientEarth und setzt sich dafür ein, den Kohleausstieg in Deutschland mit rechtlichen Mitteln voranzubringen.